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   VG Trier, 11.03.2022 - 6 K 3630/21.TR   

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VG Trier, 11.03.2022 - 6 K 3630/21.TR (https://dejure.org/2022,9038)
VG Trier, Entscheidung vom 11.03.2022 - 6 K 3630/21.TR (https://dejure.org/2022,9038)
VG Trier, Entscheidung vom 11. März 2022 - 6 K 3630/21.TR (https://dejure.org/2022,9038)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    CBD-Lebensmittel - Verkauf von Cannabis-Tofu verboten

  • jurios.de (Kurzinformation)

    CBD-Tofu ist zulassungspflichtig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Cannabidiolhaltige Lebensmittel: CBD-haltige Lebensmittel dürfen nicht ohne Zulassung vertrieben werden - VG Trier zum Verbot cannabidiolhaltiger Lebensmittel

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 15.01.2009 - C-383/07

    M-K Europa - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Art. 1

    Auszug aus VG Trier, 11.03.2022 - 6 K 3630/21
    Auch habe der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 15. Januar 2009 (Az. C 383/07) lediglich aufzeigen wollen, dass bei Anwendung eines nicht unüblichen Verfahrens, in dessen Rahmen es zu einer bedeutenden Veränderung der Zusammensetzung und Struktur des Lebensmittels gekommen sei, eine Neuartigkeit vorliegen könne, zumal sich die an den Europäischen Gerichtshof gerichtete Vorlagefrage gerade auf den Herstellungsvorgang bezogen habe.

    Für die Beurteilung der Neuartigkeit eines Produkts ist maßgeblich auf das konkret zu beurteilende Lebensmittel und das Herstellungsverfahren, jedoch nicht auf eine Beurteilung seiner Zutaten für sich genommen abzustellen (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - C-383/07 -, Slg 2009 I 115-135, juris, Rn. 30; OVG RP, Beschluss vom 16. Juli 2021, a.a.O., BA S. 3; VGH BW, Beschlüsse vom 11. Mai 2020 - 8 B 2915/19 -, juris, Rn. 28, und vom 16. Oktober 2019 - 9 S 535/19 -, juris, Rn. 21; NdsOVG, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 13 ME 320/19 -, juris, Rn. 20; Streinz/Lamers, in: Streinz/Kraus, Lebensmittelrechts-Handbuch, 42. Ergänzungslieferung.

    Vielmehr hat sich dieser in seiner zuvor bezeichneten Entscheidung ausdrücklich auf die Vorlagefrage, ob ein Lebensmittel schon dann nicht neuartig ist, wenn sämtliche bei der Herstellung des Lebensmittels verwendeten Zutaten in der Gemeinschaft bisher in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden, bezogen und dies verneint (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Januar 2009, a.a.O., Rn. 13 und 30; so wohl auch BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 3 B 84.09 -, juris, Rn. 4; krit. Ballke, in: Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, 180. Ergänzungslieferung.

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 13 ME 320/19

    Anwendungsvorrang; aufschiebende Wirkung; Beschwerde; Cannabidiol; CBD; Hanföl;

    Auszug aus VG Trier, 11.03.2022 - 6 K 3630/21
    Für die Beurteilung der Neuartigkeit eines Produkts ist maßgeblich auf das konkret zu beurteilende Lebensmittel und das Herstellungsverfahren, jedoch nicht auf eine Beurteilung seiner Zutaten für sich genommen abzustellen (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - C-383/07 -, Slg 2009 I 115-135, juris, Rn. 30; OVG RP, Beschluss vom 16. Juli 2021, a.a.O., BA S. 3; VGH BW, Beschlüsse vom 11. Mai 2020 - 8 B 2915/19 -, juris, Rn. 28, und vom 16. Oktober 2019 - 9 S 535/19 -, juris, Rn. 21; NdsOVG, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 13 ME 320/19 -, juris, Rn. 20; Streinz/Lamers, in: Streinz/Kraus, Lebensmittelrechts-Handbuch, 42. Ergänzungslieferung.

    Im Übrigen trifft die Klägerin als die das Lebensmittel in Verkehr bringende Lebensmittelunternehmerin ausweislich ihrer in Art. 4 Abs. 1 Novel-Food-VO statuierten originären Prüfpflicht die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ihr Produkt nicht in den Anwendungsbereich der Novel-Food-Verordnung fällt (vgl. VGH BW, Beschluss vom 8. Februar 2021 - 9 S 3951/20 -, juris, Rn. 16; NdsOVG, Beschluss vom 12. Dezember 2019, a.a.O., Rn. 20; Streinz/Lamers, a.a.O., Rn. 510; wohl auch Meisterernst, Lebensmittelrecht, 1. Auflage 2019, § 14 Rn. 9, 12).

  • BVerwG, 29.01.2010 - 3 B 84.09

    Neuartigkeit eines Endprodukts bei Verarbeitung von herkömmlichen Lebensmitteln

    Auszug aus VG Trier, 11.03.2022 - 6 K 3630/21
    Vielmehr hat sich dieser in seiner zuvor bezeichneten Entscheidung ausdrücklich auf die Vorlagefrage, ob ein Lebensmittel schon dann nicht neuartig ist, wenn sämtliche bei der Herstellung des Lebensmittels verwendeten Zutaten in der Gemeinschaft bisher in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden, bezogen und dies verneint (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Januar 2009, a.a.O., Rn. 13 und 30; so wohl auch BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 3 B 84.09 -, juris, Rn. 4; krit. Ballke, in: Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, 180. Ergänzungslieferung.

    Eine anderweitige Verteilung der Beweislast hat das Bundesverwaltungsgericht entgegen des klägerischen Einwands auch nicht durchblicken, sondern als nicht entscheidungserhebliche Frage ausdrücklich offen gelassen (BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2010, a.a.O., Rn. 6).

  • BVerwG, 03.01.2006 - 10 B 17.05

    Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision; Bezugnahme auf tatsächliche

    Auszug aus VG Trier, 11.03.2022 - 6 K 3630/21
    Die Kammer folgt insofern der Begründung in ihrem Beschluss vom 25. Mai 2021 - 6 L 1208/21.TR - sowie der auf die Beschwerde der Klägerin durch Beschluss vom 16. Juli 2021 - 6 B 10788/21.OVG - ergangenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, und sieht insoweit, abgesehen von den nachfolgenden Ergänzungen, von einer weitergehenden Darstellung der Entscheidungsgründe ab, da die Klägerin mit ihrer Klage im Wesentlichen ihr Vorbringen aus den soeben bezeichneten Verfahren wiederholt und die in Bezug genommenen Entscheidungen den Beteiligten bekannt sind (dazu BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 2006 - 10 B 17.05 -, juris, Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2019 - 9 S 535/19

    Lebensmittelrechtliche Untersagung des Inverkehrbringens von

    Auszug aus VG Trier, 11.03.2022 - 6 K 3630/21
    Für die Beurteilung der Neuartigkeit eines Produkts ist maßgeblich auf das konkret zu beurteilende Lebensmittel und das Herstellungsverfahren, jedoch nicht auf eine Beurteilung seiner Zutaten für sich genommen abzustellen (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - C-383/07 -, Slg 2009 I 115-135, juris, Rn. 30; OVG RP, Beschluss vom 16. Juli 2021, a.a.O., BA S. 3; VGH BW, Beschlüsse vom 11. Mai 2020 - 8 B 2915/19 -, juris, Rn. 28, und vom 16. Oktober 2019 - 9 S 535/19 -, juris, Rn. 21; NdsOVG, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 13 ME 320/19 -, juris, Rn. 20; Streinz/Lamers, in: Streinz/Kraus, Lebensmittelrechts-Handbuch, 42. Ergänzungslieferung.
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus VG Trier, 11.03.2022 - 6 K 3630/21
    Im Besonderen hat die Klägerin durch die seitens ihrer Prozessbevollmächtigten erfolgte Widerspruchseinlegung mittels Computerfax mit eingescannter Unterschrift den Rechtsbehelf formgerecht im Sinne des § 70 Abs. 1 S. 1 VwGO eingelegt (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 5. April 2000 - 1/98 -, BGHZ 144, 160-165, juris, Rn. 16; W.R. Schenke, in: Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 27. Auflage 2021, § 81 Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 9 S 3951/20

    Lebensmittel; Eintragung in das "Novel Food Catalogue"; diätetische Verwendung

    Auszug aus VG Trier, 11.03.2022 - 6 K 3630/21
    Im Übrigen trifft die Klägerin als die das Lebensmittel in Verkehr bringende Lebensmittelunternehmerin ausweislich ihrer in Art. 4 Abs. 1 Novel-Food-VO statuierten originären Prüfpflicht die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ihr Produkt nicht in den Anwendungsbereich der Novel-Food-Verordnung fällt (vgl. VGH BW, Beschluss vom 8. Februar 2021 - 9 S 3951/20 -, juris, Rn. 16; NdsOVG, Beschluss vom 12. Dezember 2019, a.a.O., Rn. 20; Streinz/Lamers, a.a.O., Rn. 510; wohl auch Meisterernst, Lebensmittelrecht, 1. Auflage 2019, § 14 Rn. 9, 12).
  • VGH Hessen, 11.05.2020 - 8 B 2915/19
    Auszug aus VG Trier, 11.03.2022 - 6 K 3630/21
    Für die Beurteilung der Neuartigkeit eines Produkts ist maßgeblich auf das konkret zu beurteilende Lebensmittel und das Herstellungsverfahren, jedoch nicht auf eine Beurteilung seiner Zutaten für sich genommen abzustellen (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - C-383/07 -, Slg 2009 I 115-135, juris, Rn. 30; OVG RP, Beschluss vom 16. Juli 2021, a.a.O., BA S. 3; VGH BW, Beschlüsse vom 11. Mai 2020 - 8 B 2915/19 -, juris, Rn. 28, und vom 16. Oktober 2019 - 9 S 535/19 -, juris, Rn. 21; NdsOVG, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 13 ME 320/19 -, juris, Rn. 20; Streinz/Lamers, in: Streinz/Kraus, Lebensmittelrechts-Handbuch, 42. Ergänzungslieferung.
  • VG Würzburg, 10.11.2023 - W 8 K 23.340

    Anfechtungsklage, Maqui-Augen-Kapseln für Menschen, Nahrungsergänzungsmittel mit

    Entscheidungserheblich ist allein, ob das hier relevante Endprodukt die Merkmale eines neuartigen Lebensmittels erfüllt (VG Potsdam, B.v. 11.7.2022 - 6 L 831/20 - juris Rn. 86 f.; VGH BW, B.v. 22.6.2022 - 9 S 1003/22 - juris Rn. 18 f.; LG Düsseldorf, U.v. 10.6.2022 - 38 O 46/20 - juris Rn. 28; VG Bayreuth, B.v. 11.4.2022 - B 7 S 22.244 - juris Rn. 73; VG Trier, U.v. 11.3.2022 - 6 K 3630/21.TR - juris Rn. 25 f.; VG Mainz, B.v. 23.3.2021 - 1 L 85/21.MZ - juris Rn. 63. Kritisch Meyer/Ciric, ZLR 2022, 686, wonach zum einen im Rahmen der Nr. iv) der Herstellungsvorgang nicht zu berücksichtigen ist und zum andern auf den einzelnen Stoff abzustellen ist; siehe dazu aber auch den Hinweis auf einen möglichen Interessenkonflikt des einen Autors gemäß der Sternchenfußnote; vgl. auch VG Hannover, B.v. 18.11.2019 - 15 B 3035/19 - juris Rn. 24; VG Cottbus, B.v. 8.1.2020 - 3 L 230/19 - juris Rn. 18, 25).
  • VG Würzburg, 16.03.2023 - W 8 E 23.186

    Maqui-Beeren-Extrakt als Bestandteil eines Nahrungsergänzungsmittels

    Entscheidungserheblich ist allein, ob das hier relevante Endprodukt die Merkmale eines neuartigen Lebensmittels erfüllt (VG Potsdam, B.v. 11.7.2022 - 6 L 831/20 - juris Rn. 86 f.; VGH BW, B.v. 22.6.2022 - 9 S 1003/22 - juris Rn. 18 f.; LG Düsseldorf, U.v. 10.6.2022 - 38 O 46/20 - juris Rn. 28; VG Bayreuth, B.v. 11.4.2022 - B 7 S 22.244 - juris Rn. 73; VG Trier, U.v. 11.3.2022 - 6 K 3630/21.TR - juris Rn. 25 f.; VG Mainz, B.v. 23.3.2021 - 1 L 85/21.MZ - juris Rn. 63. Kritisch Meyer/Ciric, ZLR 2022, 686, wonach zum einen im Rahmen der Nr. iv) der Herstellungsvorgang nicht zu berücksichtigen ist und zum andern auf den einzelnen Stoff abzustellen ist; siehe dazu aber auch den Hinweis auf einen möglichen Interessenkonflikt des einen Autors gemäß der Sternchenfußnote; vgl. auch VG Hannover, B.v. 18.11.2019 - 15 B 3035/19 - juris Rn. 24; VG Cottbus, B.v. 8.1.2020 - 3 L 230/19 - juris Rn. 18, 25).
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